Gesetzliche Rahmenbedingungen

Rechts­­grund­­lagen der Assistenz­hunde­trainer Weiter­bildung

Gesetzliche Rahmenbedingungen

§11 des Tierschutzgesetzes besonders wichtig für Assistenz­­hunde­­trainer

Im Assistenzhundewesen und in vielen anderen Tierberufen gibt es leider noch keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen, welche Kompetenzen und Anforderungen das Berufsbild beinhalten muss. Sollten Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, spielt für Sie der §11 des Tierschutzgesetzes und hier insbesondere Nr. 8f eine sehr wichtige Rolle.

§11 Abs. 8f TierSchG

Seit 2013 benötigt jeder Hundetrainer, der gewerblich Hunde für Dritte ausbildet, oder Andere anleitet, Hunde zu trainieren, eine Erlaubnispflicht nach §11 der Tierschutzgesetztes. Sollten Sie die Hundetrainer-Ausbildung bei der ATN absolvieren, ist bei der Abschlussprüfung ein Amtstierarzt zugegen, der die Tierschutzgesetz-Konformität der Prüfung überwacht. Dies kann Ihnen die Erlaubniserteilung nach §11 Tierschutzgesetz bei Ihrem zuständigen Veterinäramt bereits erleichtern.

Rechts­grund­lagen der Assistenz­hunde­trainer Weiter­bildung

Wie ist der Beruf des Assistenz­hunde­trainers rechtlich geregelt?

Assistenzhundetrainer Ausbildung - Assistenzhund bringt Zahnbürste

Quereinsteiger

Sofern Sie als Quereinsteiger die Weiterbildung zum Assistenzhundetrainer anstreben, besitzen Sie entweder schon eine Erlaubnis nach dem §11, Abs. 8f des Tierschutzgesetztes, weil Sie schon als Hundetrainer tätig sind, oder Sie besitzen keine, weil Sie keine Hunde gewerblich ausbilden möchten.

Dann ist diese Erlaubnis nicht erforderlich. Sofern Sie schon im Besitz solch einer Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes sind, kann eine Erweiterung auf Assistenzhundetrainertätigkeiten erforderlich werden.

Rücksprache mit dem örtlichen Veterinäramt

Sie müssen sich im Vorfeld Ihrer Tätigkeit genauestens bei ihrem zuständigen Veterinäramt erkundigen, welche Bescheinigungen erforderlich sind. Es können in verschiedenen Bundesländern und Regionen unterschiedliche Dokument nötig sein.

Regelungen für Österreich

In Österreich gelten etwas andere Bedingungen. Ein Hundetrainer, der gewerblich tätig werden will, muss dafür eine Prüfung zum „tierschutzqualifizierten Hundetrainer“ ablegen. Dazu muss eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Um diese Qualifikation zu erreichen, müssen wichtige Fachkenntnisse in unterschiedlichen Themengebieten vorhanden sein. Welche diese genau sind, fasst die 56. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zusammen.

Sollten Sie bereits eine Ausbildung zum Hundetrainer bei der ATN absolviert haben, können Sie sich auch ohne zweijährige Berufserfahrung zur „tierschutzqualifizierten Hundetrainer-Prüfung“ anmelden. Wenn Sie eine Hundetrainerausbildung an einem anderen Institut absolviert haben sollten, liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung, sich hier über die Qualifikationsmöglichkeiten zu erkundigen.

Regelungen in der Schweiz

In der Schweiz gelten seit Ende 2016 neue Regelungen bezüglich der gewerblichen Tätigkeit als Hundetrainer. Das aktuell noch freiwillige „Nationale Hundehalter Brevet“ (NHB) ermöglicht es nun gerade Einsteigern in diesem Bereich Fuß zu fassen.

Sollten Sie schon den Hundetrainer-Lehrgang an der ATN erfolgreich absolviert haben, können Sie eine Spezial-Schulung besuchen, die Sie innerhalb eines Tages zur NHB-Fachperson befähigt. Diese Schulung wird gemeinsam von der ATN und ‚cumcane familiari‘ initiiert und kann direkt über den E-Tutor gebucht werden. Einen kleinen Anteil an den Schulungskosten übernimmt die ATN.

Assistenzhundetrainer Ausbildung - blinder junger Mann mit Assistenzhund am Strand
Bildquelle: Christine Eichhorn

Ergänzende rechtliche Regelungen

Egal, welchen Abschluss Sie bereits vorweisen können oder anstreben, Sie sollten in jedem Fall in ihrem Kompetenzbereich zum Profi werden und die für Sie relevanten gesetzlichen Regelungen verinnerlichen.

Die relevanten Bereiche lassen sich grob in fünf Gruppen strukturieren:

Für die Arbeit mit Ihren Klienten

Gerade in Bezug auf das Arbeiten mit beeinträchtigen Menschen werden Sie häufig in die Lage kommen, als Berater zu fungieren. Daher sollten Sie sich unter anderem mit folgenden Themengebieten auskennen, um den beeinträchtigten Menschen unterstützen zu können:

Datenschutzverordnung

Mit Einführung der neuen Datenschutzverordnung sollten Sie wissen, welche Dinge Sie beachten müssen, sobald Sie gewerblich tätig sind.

Dies bezieht sich zum Beispiel auf folgende Bereiche:

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Ihr Beginn einer tierischen Karriere!

Setzen Sie auf Lernen mit Freude und effiziente, moderne Lernmethoden. Egal, was für ein Lerntyp Sie sind, welches Tempo Sie anstreben: Mit der ATN werden Sie Ihre Ziele erreichen.

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