Kommentiert: Novellierung des Hundegesetzes in Schleswig-Holstein

novellierung des hundegesetzes in schleswig holstein

Kommentiert: Novellierung des Hundegesetzes in Schleswig-Holstein – A. Meyer-Hentschel, DollarPhotoClub

Was bringt das Hundegesetz?

Die gute Nachricht zuerst: Schleswig-Holstein schafft die Liste der als gefährlich einzustufenden Hunderassen wieder ab. So ist fein (Leckerli). Es ist die Demokratisierung des Hundegesetzes, Chancengleichheit für Pudel und Pitbull. Ein Zahn so gefährlich wie der andere und nur wer beißt, ist böse, unabhängig vom Stammbaum. Alle Staffordshire Mischlinge in Schleswig-Holstein dürfen sich ab 1.1.2016 wieder offiziell zu ihren Eltern bekennen. Und sie werden vielleicht auch wieder aus Tierheimen geholt: In Berlin blieben nicht gelistete Hunde 2011 nach ihrer Aufnahme durchschnittlich 110,2 Tage im Tierheim. Hatten sie das Pech, gelistet zu sein, waren es 819,9 Tage.

Nächste gute Nachricht: Die Hundeführerschein Pflicht für alle ist in der Novelle des nördlichsten deutschen Hundegesetzes vom Tisch. Das ist auch fein. Oder nur eine als Sozialplan getarnte Haushaltsloch-Prävention für die Gemeinden? Die FDP wollte ihn, andere Parteien votierten dagegen. Alte und Arme könnten sich dann keinen Freund mehr leisten, argumentierten sie. Das ist klug. Schließlich prognostiziert man Schleswig-Holstein 85.000 Altersimmigranten bis 2025. Von den weniger alten Einwohnern bis 65 wandern dagegen 125.000 ab. Und bei rund 200 Euro, die für den Hundeführerschein für den Anfang mal so veranschlagt wurden, wäre angesichts der zunehmenden Altersarmut die schöne Luxussteuer für den Hund, mit der sich Haushaltslöcher so gut stopfen lassen, futsch gewesen. Wenn Fifi allerdings wen beißt oder anderen bösen Unfug treibt, muss sein Zweibeiner auch künftig Sachkunde nachweisen.

Wir wollen den Verantwortlichen mal zugestehen, dass die Novellierung des Hundegesetzes ein Versuch ist, die Wähler, Hundehalter wie solche, die sich von Hunden bedroht fühlen, zufrieden zu stellen und gleichzeitig jene nicht mehr zu überhörenden Fachleute zu Wort kommen zu lassen, die da sagen: Es gibt keine gefährlichen Rassen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht am 16.3.2004 in einem Urteil zu den Rasselisten (BverfG, 1 BvR 1778/01 vom 16.03.2004) wissenschaftliche Unsicherheiten zugestanden und zur Nachbesserung aufgefordert, falls die Statistiken eine Stigmatisierung bestimmter Hunderassen nicht rechtfertigten. Darin hieß es: „Wird (…) die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in vollem Umfang bestätigt, wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen müssen.“ Für Initiator Oliver Kumbartzky (FDP) hat Schleswig-Holstein jedenfalls ab 2016 „das modernste Hundegesetz Deutschlands“.

Schwammige Formulierungen im Hundegesetz oder: Wie man unbescholtene Hunde für gefährlich erklärt

Abschaffung der Listenhunde, kein genereller Hundeführerschein, das ist griffig und sehr konkret. An entscheidender Stelle jedoch wird und bleibt es schwammig im Hundegesetz, und hier liegt der Hund begraben. Es geht darum, wann Hund als gefährlich gelten und mit Zwangsmaßnahmen belegt werden kann. Im Entwurf zum neuen Hundegesetz finden sich Formulierungen wie: Wenn der Hund einen Menschen gebissen hat, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung oder aus dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Hundes geschah; wenn er außerhalb seines Grundstücks wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen hat oder ein anderes aggressives Verhalten zeigt, das nicht dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Hundes entspringt; ein anderes Tier durch Biss geschädigt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein; einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen hat; durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er unkontrolliert Tiere hetzt oder reißt.

Also, darf Bonzo den Paketboten nach dem neuen Hundegesetz nun beißen oder nicht? Nach Selbstwahrnehmung des Hundes bedroht der sein Territorium (elementarer Selbsterhaltungstrieb) und Bonzo selbst bleibt innerhalb des Grundstücks. Oder ist Draco gefährlich, weil er die 80jährige Dame, die er so gern hat, auf der Straße in freudiger Erwartung angesprungen hat, weil sie ihm sonst im Vorbeigehen immer pädagogisch unüberlegt Leckerlis über den Zaun reicht? Es verketten sich die Ereignisse: Freudige Begrüßung, sie kann der Freude nicht Stand halten, Oberschenkelhalsbruch, Krankenhaus. Und gerade ist sie zurück, da freut sich Draco schon wieder außerhalb des Grundstücks (Wiederholungstäter mit elementarem Selbsterhaltungstrieb?) auf sein Leckerli. Weil er zum Beispiel Dalmatiner ist, zeigt er dabei sein Dalmatiner-Grinsen. Das sieht der Nachbar von gegenüber, Hundelaie, und gibt zu Protokoll, Draco habe die Zähne gebleckt (aggressives Verhalten). Nun ist der Draco gefährlich, oder? Auch dieses Hundegesetz, wenn es denn so kommt, hält jeglicher Hundehasser Willkür die Tür einladend weit auf. Denn den Hinweisen muss nachgegangen werden.

Was heißt überhaupt gefährlich? An der japanischen Küste zu wohnen ist gefährlich. Es kann ein Tsunami kommen, Mensch und Maus vernichten. Ein Reh kann auf die Straße laufen, einen Unfall verursachen, bei dem Menschen sterben. Also sind Rehe gefährlich? Leinenzwang für Rehe? Flugzeuge können abstürzen und auch Autos sind gefährlich, bringen reihenweise Menschen um oder machen sie zum Krüppel. Sie sind da viel effektiver als Hunde. Trotz Führerschein. Und doch gibt es so wahnsinnig viele Autos. Wo bleibt ein entsprechendes Gesetz? Vielleicht Fahrverbot für alle Autos, die schon mal jemanden verletzt haben oder die aufgrund ihrer Marke eine erhöhte Aggressivität vermuten lassen … also, mein Auto hat mir schon mal die Hand eingeklemmt und eine Hose kaputtgemacht. Wäre es ein Bello, gäbe es jetzt Maulkorb- und Leinenzwang und in manchen Bundesländern würde es gar verschrottet. Sonst überfährt es am Ende noch die Frau, die ein Parkticket hinter die Wischer klemmt.

Sicherheit kraft Hundegesetz?

Platt, aber wahr: Die schlimmste Gefahr für den Menschen ist der Mensch selbst, der seine Artgenossen aus den unterschiedlichsten Gründen gefährdet, ins Unglück stürzt und zu Tode bringt. Mal mit der Waffe, mal mit dem Auto und – ja – in ganz extrem seltenen Fällen auch mal durch einen Hund. Kein Gesetz der Welt wird das jemals verhindern, weder mit noch ohne Rasseliste. Auslöser der leidigen Hundegesetze war 2000 der Fall Volkan. Vorher lebten Mensch und Hund gesetzfrei miteinander, trotz gelegentlicher Beißvorfälle. Dann wurde der Junge auf dem Schulhof von Hunden totgebissen, eine furchtbare Tragödie. Nach einer Liste war es der 53. Beißvorfall in Deutschland seit 1968, der tödlich endete. Bis zum September 2004 gab es nach dieser Liste 58 Todesfälle durch Hundebiss. Wenn diese Zahlen korrekt sind, entspricht das etwa 1,8 Fällen pro Jahr (0,005 pro Tag).

Zwischen 2000 und dem Listenende 2004 gab es neun Opfer. Ganz sicher neun zu viele. Im selben Zeitraum wurden 2.231 Menschen in Deutschland ermordet (1,2 pro Tag) und 33.777 Menschen starben in dieser Zeit bei Verkehrsunfällen (18,5 pro Tag). Statistisch wurde damit eine Kleinstadt durch Mord und durch den Straßenverkehr entvölkert. Im Gegensatz zum Fall Volkan löste das aber keine bundesweite Gesetzgebungswelle aus.

Natürlich ist es schlimm und grausam, wenn ein Unglück passiert, egal durch wen und womit. Ob es Tsunami heißt, Verkehrsunfall, Mord oder Hundebiss. Für Menschen, die andere bedrohen, gefährden oder gar töten, gibt es anwendbare Strafgesetze. Bei Menschen, die Hunde bewusst aggressiv machen, greift angesichts der dazu notwendigen Methoden zusätzlich das Tierschutzgesetz. Ein spezielles Hundegesetz ist und bleibt jedoch fragwürdig. Man kann nicht einer Tierart ein besonderes Gefährdungspotential dadurch anhängen, dass ihre Vertreter sich als das benehmen, was sie sind. Nur weil ein Teil der Besitzer nicht weiß, womit er es zu tun hat. Und ein weiterer, sehr kleiner Teil seine Persönlichkeitsstörungen mit einer gezielt geförderten Aggressivität seines Hundes zu kompensieren sucht. Genau so sinnig war es zur Zeit der Inquisition, Tiere als Ketzer zu foltern und zu verbrennen.

Auch Küchenmesser sind sehr gefährlich, es wurden damit schon Menschen umgebracht und bei unsachgemäßer Verwendung lässt sich mit ihnen auch versehentlich großer Schaden anrichten. Zu bestrafen ist nicht die Tatwaffe, sondern Menschen, die eine Waffe vorsätzlich, im Affekt oder fahrlässig zum Schaden anderer verwenden. Sei es eine Pistole, ein Messer, ein Auto oder eben ein Hund. Gegen Unfälle gibt es kein Gesetz.

Noch eine gute Nachricht zum Schluss. Nach Novellierung des Hundegesetzes können Bonzo, Fifi, Draco und Co bei guter Führung nach zwei Jahren von Zwangsmaßnahmen befreit werden. Eingeführt wird damit die Bewährungsstrafe für Hunde. Wie der Mensch, so der Hund.

autorin patricia loesche

Patricia Lösche

Patricia Lösche ist freie Autorin, Text- und Bild-Journalistin. Der Dolmetscher-Ausbildung folgten Biologie- und Journalistik-Studium, freier und redaktioneller Journalismus für verschiedene große Verlage. Später dann die Ausbildung zur Tierheilpraktikerin an der ATM und die Tierpsychologie-Ausbildung an der ATN. Empathie, Achtung und Verständnis auf Augenhöhe im Umgang mit Tieren sind Patricia Lösche ein besonderes Anliegen. Seit 2014 schreibt sie für ATM und ATN Blogbeiträge, ist Autorin von Skripten und betreut als Tutorin die Studierende unterschiedlicher Fachbereiche. In die Wissensvermittlung fließen mehrjährige Praxis-Erfahrungen aus der naturheilkundlichen Behandlung von Pferden, Hunden und Katzen ebenso ein, wie die jahrzehntelange Erfahrung eigener Tierhaltung. Sie ist Mitglied im Fachverband niedergelassener Tierheilpraktiker (FNT) und 1.Vorsitzende im Berufsverband der Tierverhaltensberater und –trainer (VdTT).

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