Gesetz­liche Rahmenbedingungen

Rechts­­grund­­lagen der Aus­bildung Pferde­ver­haltens­berater

Gesetzliche Regelungen des Pferdeverhaltensberaters

Wie ist der Beruf des Pferde­ver­haltens­beraters rechtlich geregelt?

Um als Pferdeverhaltensberater tätig zu sein, müssen Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen Ihres Berufes in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten, auskennen. Dazu gehören einmal gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen, die Sie einholen müssen, bevor Sie Ihre Tätigkeit beginnen, aber auch gesetzliche Vorschriften, die im Laufe Ihrer Karriere eingehalten werden müssen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gut informiert über die Regelungen im Beruf des Pferde­ver­haltens­­beraters

Auch wenn Sie als Pferdeverhaltensberater im Gegensatz zu Ihren Kollegen aus der Hundeverhaltensberatung an keine gesetzlichen Regelungen gebunden sind, sollten Sie sich in gewissem Umfang dennoch entsprechendes Wissen aneignen. Ihr Kunde erwartet dies von Ihnen als professioneller Verhaltensberater.

Welche Themengebiete lernen Sie in Ihrer Ausbildung näher kennen?

Der Datenschutz

Auch um den Datenschutz werden Sie nicht herumkommen. Es ist von Vorteil, wenn Sie sich bereits im Vorfeld sachkundig machen. Sie lernen wichtige Grundlagen

Gerade als Pferdeverhaltensberater werden Sie auch mit Fragen aus weiteren Bereichen konfrontiert:

Besondere Aufmerksamkeit erfordert von Ihnen als Pferde-Spezialist die Liste der melde- und anzeigepflichtigen Krankheiten. Haben Sie auch nur den leisesten Verdacht auf eine der dort angeführten Erkrankungen, sind Sie verpflichtet, diese den zuständigen Behörden zu melden.

Um Ihnen den Start in Ihren Traumberuf als Verhaltensberater so sicher und reibungslos wie möglich zu gestalten, bietet die ATN Ihnen auch zum Thema „Recht und Tierschutz“ umfangreiches Lehrmaterial, das in einem eigenen Modul Ihrer Ausbildung zusammengefasst ist.

Mehr erfahren unter: Aufbau & Struktur Pferdeverhaltensberater Ausbildung

Pferdeverhaltensberater Ausbildung - Scheckstute mit Fohlen auf nasser Wiese im Sommer
Pferdeverhaltensberater Ausbildung - zwei galoppierende Pferde auf freiem Feld

Rechtsgrundlagen

Rechts­grund­lagen der Pferde­ver­haltens­berater Ausbildung in Deutschland

Der rechtliche Rahmen für den Pferdeverhaltensberater ist in Deutschland leider nicht ganz zweifelsfrei geregelt. Laut §11 Abs. 1 Nr. 8a, c und d TierSchG ist jeder, der Pferde hält, einen Fahr- und Reitbetrieb unterhält, oder Pferde in irgendeiner Form zur Schau stellt, dazu gehört auch die Tiergestützte Arbeit, verpflichtet eine Sachkundenachweis abzulegen.

Pferdeverhaltensberater Ausbildung - zwei Pferde galoppieren über eine grüne Wiese im Sommer

Sachkundenachweis

Dieser kann in Form des Sachkundenachweises Zucht und Haltung oder der neuen Prüfung nach §11 abgelegt werden. Das jeweilige örtliche Veterinäramt kann entscheiden, dass auch Ihre Tätigkeit als Verhaltensberater in diesen Bereich fällt.

Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn Sie auch konkretes Training mit den Pferden anbieten, selbst wenn Ihnen diese nicht gehören. Dies wird gerne aus den obigen Paragraphen unter ergänzender Einbeziehung des §11 Abs. 1 Nr. 8f TierSchG abgeleitet, der sich bisher ausschließlich auf Hunde bezieht.

Bisher keine offizielle §11-Pflicht für Verhaltensberater

Stand März 2021 gibt es bisher keine echte Analogie zwischen dem Hunde- und Pferdetraining. Es wird allerdings diskutiert, diesen Paragraphen auch bundesweit auf die Ausbildung von Pferden auszudehnen. Bitte informieren Sie sich im Zweifelsfalle bei Ihrem Veterinäramt, ob Sie für Ihre speziellen Aufgaben einen Sachkundenachweis benötigen.

Die Ausbildung der ATN bereitet Sie umfassend auf diese Prüfungen vor.

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